Jan 15

Die Deutsche Post rüstet sich für die Zukunft und kommt im Frühjahr mit einem neuen Geschäftskonzept auf den Markt, um den Umsatzrückgängen der letzten Jahre entgegen zu wirken. Dabei soll es in Zukunft möglich sein, Briefe per E-Mail in Auftrag zu geben. Die Post druckt die Schriftstücke anschließend aus und der Postbote bringt diese zu dem gewünschten Empfänger. Da auch der Absender anhand seiner Postadresse identifizierbar ist, soll Spam somit vermieden werden. Neben der bequemen Versandart soll auf diese Weise besonders die Zustellzeit verkürzt werden. Insbesondere Briefe, die ins Ausland verschickt werden, erreichen auf diese Weise schneller ihr Ziel.

Die Bundesnetzagentur muss den Preisantrag der Post noch genehmigen. Laut diesem Antrag soll ein derartiger Brief für 46 Cent angeboten werden. Dies ist günstiger als der klassische Versand eines Standardbriefes, da die Post die Briefe Digital entgegen nimmt und somit Kosten spart. Kompakt- und Großbrief sollen über den virtuellen Weg 73 Cent bzw. 1,45 € kosten. Einschreiben sollen ebenfalls möglich sein. Preise für den Versand von mehr als 50 Briefen muss sich die Post nicht genehmigen lassen.

Zielgruppe dieses Projekts sind vorerst Banken, Behörden oder aber auch Versicherungen.

Dieses Projekt soll den Weg ebnen für ein weiteres großes Vorhaben, welches die Post in diesem Jahr noch realisieren möchte: sichere und rechtsverbindliche E-Mail Kommunikation zu ermöglichen. Dabei muss sich jeder Teilnehmer mit seinem Ausweis identifizieren. Die Verbindung von E-Mail Client und Mailserver sind stets verschlüsselt und der Absender wird durch die digitale Signatur eindeutig identifiziert. Die Preise für diesen Dienst stehen bis dato noch nicht fest. Das Thema wurde bereits mehrmals auf diesem Blog behandelt:

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Dez 09

Nachdem ich mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung berichtet hatte (E-Mail Vorratsdatenspeicherung: Status Quo, Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 1), Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 2)), gibt es nun neue juristische Entscheidungen.

Telekommunikationsunternehmen sind demnach weiterhin verpflichtet, Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufzubewahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab somit den Beschwerden der Bundesnetzagentur statt. Damit wurde auch die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, bei der Telekommunikationsunternehmen noch Recht erhielten. Dies bedeutet, dass Telekommunikationsunternehmen die Kosten für die technische Infrastruktur zur Erfassung der Verbindungsdaten selbst tragen. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Nachteile einer Nichtausübung und den daraus resultierenden Konsequenzen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung den finanziellen Nachteilen der Telekommunikationsunternehmen überwiegen. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Berlin, sah hingegen in der Übertragung der hohen Kosten zur Anschaffung der technischen Infrastruktur einen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Berufsausübung von Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied aber nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsache und Verfassungsmäßigkeit wird am 15. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und zeitnah darüber berichten.

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Dez 04

Pitney Bows hat über 100 Unternehmen in Baden Württemberg über deren Meinung zu rechtsverbindlicher E-Mail Kommunikation befragt.

Dabei wurden dem De-Mail Projekt durchaus gute Erfolgschancen zugesprochen. 70% würden das System nutzen, wenn es dem klassischen Brief gleichgestellt wäre.

Jedoch bleibt die Mehrheit der Befragten skeptisch gegenüber der Datensicherheit (82 %). Noch kritischer sehen die Befragten (99 %) die Tatsache, dass ein De-Mail Zugang nicht für alle Personen gewährleistet werden kann bzw. nicht jede Person einen Zugang haben muss. Dementsprechend wird es auch weiterhin nötig sein, parallel auch die klassische Brief-Korrespondenz beizubehalten. Laut der Befragten kann daher eine schnelle Marktdurchdringung nicht erreicht werden. Sollte De-Mail kostenpflichtig sein, glauben außerdem 67 %, dass Verbraucher das System eher nicht nutzen würden.

Es bleiben also weiterhin viele Unklarheiten, die De-Mail im Rahmen einer Vertriebsoffensive aus dem Weg räumen muss: es ist immer noch nicht bekannt, welche Kosten für die Nutzung des Systems entstehen werden. Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Rechtsverbindlichkeit erst möglich machen, noch nicht geschaffen worden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Deutsche Post ein eigenes System auf den Markt bringen möchte, so dass sich De-Mail nicht nur etablieren, sondern auch gegen die Deutsche Post durchsetzen muss.
Zu guter Letzt muss bei der Bevölkerung deutlich werden, dass die Daten, die über De-Mail versendet und empfangen werden, in sicheren Händen sind.

Sicherlich keine leichte Aufgabe.

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Nov 25

In den letzten Wochen wurde viel über De-Mail bzw. dem „Online-Brief“ der Deutschen Post berichtet. Ich hatte auch schon in diesem Blog darüber berichetet:

De-Mail steht dabei für sichere, rechtsverbindliche E-Mail Kommunikation inklusive Identifizierungsdienst und einem gesicherten Dokumenten-Safe und soll insbesondere in der Behördenkommunikation Verwendung finden.

Bei der Entwicklung zu DE Mail arbeiteten die Telekom, United Internet, das Bundesinnenministerium und die Deutsche Post zusammen. Im März diesen Jahres zerstritten sich die privaten Unternehmen und so stieg die Deutsche Post aus dem Konsortium aus, um an einer eigenen Version zu arbeiten.
Laut Berichten der Financial Times Deutschland habe die Post den Start von De-Mail durch gezielte Lobbyarbeit torpediert, da diese starke Konkurrenz von elektronischen Briefdienstleistern fürchtet. Dies wird dadurch deutlich, dass das Bürgerportal-Gesetz eigentlich noch vor der Wahl verabschiedet werden sollte. Die Post dementiert diese Vorwürfe.

Das elektronische Briefprojekt der Deutschen Post soll im Laufe des nächsten Jahres für alle verfügbar sein. Ob De-Mail noch 2010 flächendeckend verfügbar sein wird, ist unklar.

Heute hat die Deutsche Post weitere Informationen zum Vorhaben, eine sichere und rechtsverbindliche E-Mail Kommunikation zu etablieren, veröffentlicht.
Laut Frank Appel, Chef der Deutschen Post, wird der Preis einer versendeten E-Mail unter 10 Cent liegen. Eine monatliche Flatrate wird ebenfalls angeboten werden.

Mit diesem Projekt versucht die Deutsche Post offensichtlich, Gewinneinbrüche aus dem klassischen Briefgeschäft abzufangen. Genaue Umsatzvorstellungen hat Frank Appel dabei nicht preisgeben können, da es sich um ein ganz neues Geschäftsmodell handelt. Zumal man darüber hinaus nicht weiß, wie dieses Angebot angenommen wird. Mittelfristig sieht Appel den Umsatz im dreistelligen Millionen Bereich.
Zunächst einmal stehen jedoch enorme Werbeausgaben an, um den Dienst bekannt zu machen.
Im besonderen Fokus stehen dabei auch Geschäftskunden, die mit dem Service der Deutschen Post in Korrespondenz mit ihren Privatkunden treten sollen.

Aktuell wird der so genannte Online-Brief von rund 5000 Mitarbeitern der Deutschen Post getestet. Starttermin soll weiterhin im ersten Halbjahr 2010 sein.

Wir können weiterhin gespannt sein, ob sich die geplanten Dienste „DE-Mail“ und der „Online-Brief“ der Deutschen Post in der Online Kommunikation etablieren werden und welcher der beiden Dienste sich durchsetzen wird.

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Nov 09

T-Online integriert den AOL Instant Messenger (kurz: AIM). Auf diese Weise können T-Online Nutzer  den  Messenger aus dem E-Mail Dienst heraus nutzen. Ein Software Download wird daher nicht benötigt. Mit AIM bzw. ICQ Nutzernamen und Kennwort kann man somit mit über 52 Millionen Teilnehmern des Instant Messengers chatten.

Viele der Mitbewerber im E-Mail Markt besitzen schon lange einen integrierten Multimessenger. Welche Anbieter das sind, kann unter folgendem Link nachgelesen werden: E-Mail Anbieter Vergleich.

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