Sep 08

Vorratsdatenspeicherung, was ist das eigentlich?
So oft surft man durch das WWW und trifft immer häufiger auf dieses kleine, verharmlosende Wort „Vorratsdatenspeicherung“. Doch so klein und harmlos ist es ganz und garnicht. Schließlich sind diesbezüglich schon ganze politische Diskussionen entfacht. Und Verfassungsbeschwerden gab es auch schon.

Laut Wikipedia bezeichnet Vorratsdatenspeicherung „die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung).

Ohne ein Verdacht bedeutet natürlich auch, dass ich mich als User bis zu einem gewissen Grad überwachen lassen muss. Geht das nicht zu weit?
Zumindest-so sagt man-geht es nicht um die Inhalte der Kommunikation. Ein schwacher Trost.
Viel mehr geht es um die so genannten „Verkehrsdaten“, also wer mit wem, wie lange, wann, unter welchen IP-Adressen und von wo aus gemailt wurde.
Daraus lassen sich dann kinderleicht Persönlichkeitsprofile ableiten und man kennt sämtliche Vernetzungen eines Users. Auf Grund dessen trifft man diesbezüglich auf witzige Wortspielereien, die den Protest gegen u.a. die Vorratsdatenspeicherung deutlich machen soll (z.B. Stasi 2.0).

Was genau von einem Internet Service Provider erbracht werden muss und wie genau alles implementiert sein sollte, werde ich in den nächsten Beiträgen weiter erläutern.

One Response to “Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 1)”

  1. […] dass das Projekt vom Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rium geför­dert wird und bereits mit der Vorratsdatenspeicherung auf heftige Kritik aus der Netz- und Datenschützer-Szene gestoßen ist. Diese werfen dem […]

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