Dez 09

Nachdem ich mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung berichtet hatte (E-Mail Vorratsdatenspeicherung: Status Quo, Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 1), Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 2)), gibt es nun neue juristische Entscheidungen.

Telekommunikationsunternehmen sind demnach weiterhin verpflichtet, Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufzubewahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab somit den Beschwerden der Bundesnetzagentur statt. Damit wurde auch die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, bei der Telekommunikationsunternehmen noch Recht erhielten. Dies bedeutet, dass Telekommunikationsunternehmen die Kosten für die technische Infrastruktur zur Erfassung der Verbindungsdaten selbst tragen. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Nachteile einer Nichtausübung und den daraus resultierenden Konsequenzen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung den finanziellen Nachteilen der Telekommunikationsunternehmen überwiegen. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Berlin, sah hingegen in der Übertragung der hohen Kosten zur Anschaffung der technischen Infrastruktur einen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Berufsausübung von Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied aber nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsache und Verfassungsmäßigkeit wird am 15. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und zeitnah darüber berichten.

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Nov 19

Die Vorratsdatenspeicherung, nach der Telekommunikationsanbieter seit 2008 Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufbewahren müssen, ist in Deutschland sehr umstritten und derzeit liegt den Gerichten eine Massenklage von über 34 000 Bürgern vor. Bis ca. Mitte 2010 wird es jedoch kein Urteil über die vielfachen Klagen gegen die Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung geben. Somit wird die Gesetzesgrundlage noch mindestens 6 Monate Bestand haben.

Doch nicht nur den Bürgern ist die Vorratsdatenspeicherung ein Dorn im Auge. So müssen Telekommunikations-Dienstleister die für die Speicherung verbundenen Kosten selbst tragen. 1&1 nennt in diesem Zuge Kosten von ca. 1 Mio. € (siehe http://www.netzpolitik.org/2008/vorratsdatenspeicherung-umsetzung-und-kosten/).
Dabei wurden anbieterübergreifend lediglich bei ca. 2000 Ermittlungsverfahren in den letzten 6 Monaten auf Vorratsdaten zurückgegriffen.

Bekennende Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung ist die neue Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Diese legte bereits Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Inwieweit sie bzw. die neue Regierung Einfluss nehmen kann auf Gesetze bezüglich der Telekommunikation bleibt abzuwarten.

Sep 09

In diesem Teil möchte ich beleuchten, was ein E-Mail Dienst technisch breitstellen muss, um den Anforderungen der Vorratsdatenspeicherung gerecht zu werden.

Ein Bestandteil ist dabei die SINA-Box. SINA steht für „Sichere Inter-Netzwerk-Architektur“.
Die SINA Box wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Zusammenarbeit mit der Secunet Security AG entwickelt, um den Transfer von sensibelsten Daten in unsicheren Netzen zu ermöglichen. Das heißt die SINA Box bietet einen Schutz vor unbefugten „Mithören“ bei der Übertragung von Daten.

Wenn man mit einem Dienstleister wie Utimaco Safeware AG zusammenarbeitet, könnte eine technische Lösung folgendermaßen aussehen:

Laut einem Whitpaper der Utimaco Safeware AG ist die Vorratsdatenspeicherung bei einem E-Mail Dienst das Zusammenspiel von Gesetzgebung, die die rechtliche Grundlage bietet, den Strafverfolgungsbehörden, die einen Datensatz anfordern, dem E-Mail Dienst, der die Daten zur Verfügung stellen muss und -bei Ausführung der Vorratsdatenspeicherung über einen Dienstleister- dem Dienstleister.
In der Abbildung sieht man eine Schnittstelle (Utimaco LIMS), die sowohl mit den Strafverfolgungsbehörden (Law Enforcement Agency) als auch mit den E-Mail Diensten (Service Provider Network) kommuniziert.

Weitere Details werden in den nächsten Beiträgen gepostet. Aktuell recherchiere ich nach einer Lösung, die ohne Dienstleister auskommt. Also quasi eine Eigenlösung.
Ob und wie das geht erfahrt hier im E-Mail Blog.

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