Dez 17

Nach 2 Jahren Entwicklung ist nun Thunderbird 3 erschienen. Dementsprechend gibt es viele Neuerungen. Diese sind allerdings nicht sonderlich innovativ, sondern ziehen viel mehr mit den Standards diverser anderer E-Mail Clients nach.

So ist es mit Thunderbird 3 nun möglich Tabs zu nutzen, um auf schnelle Weise zwischen mehreren E-Mails zu wechseln.

Ebenfalls erneuert wurde der Setup Wizard, der dem User viel Arbeit abnimmt, indem dieser zum Beispiel Angaben zu Posteingangs- bzw. Postausgangsserver der gängigsten E-Mail Anbieter bereits vorgibt. Somit reichen in der Regel E-Mail Adresse und Passwort zur Konfiguration aus.

Darüberhinaus gab es zahlreiche Überarbeitungen wie zum Beispiel in den Bereichen User Interface, IMAP-Support und Add-on Handling.

Wer zukünftig außerdem mit Windows 7, Windows Vista oder Mac OS X die Suche betätigt, wird auch Ergebnisse aus dem Thunderbird E-Mail Client erhalten. Aber auch innerhalb des E-Mail Clients selbst hat sich die Suchfunktion verbessert. So werden Suchergebnisse in einem seperaten Tab angezeigt und können dort mit Filtern eingegrenzt werden. Das so genannte Timeline-Tool stellt Suchergebnisse auf einem Zeitstrahl dar und ermöglicht somit eine zeitliche Eingrenzung von gesuchten E-Mails.

Ob Thunderbird 3 nun dem Hauptkonkurrent Outlook Marktanteile abgewinnen kann, bleibt fraglich. Zumal klassische E-Mail Clients zunehmend von webbasierten E-Mail Diensten ersetzt werden. Wahrscheinlich wurde Thunderbird von Mozilla aus diesem Grund ausgegliedert, um an dem webbasierten E-Mail Dienst Raindrop zu arbeiten.

Dez 09

Nachdem ich mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung berichtet hatte (E-Mail Vorratsdatenspeicherung: Status Quo, Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 1), Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 2)), gibt es nun neue juristische Entscheidungen.

Telekommunikationsunternehmen sind demnach weiterhin verpflichtet, Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufzubewahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab somit den Beschwerden der Bundesnetzagentur statt. Damit wurde auch die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, bei der Telekommunikationsunternehmen noch Recht erhielten. Dies bedeutet, dass Telekommunikationsunternehmen die Kosten für die technische Infrastruktur zur Erfassung der Verbindungsdaten selbst tragen. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Nachteile einer Nichtausübung und den daraus resultierenden Konsequenzen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung den finanziellen Nachteilen der Telekommunikationsunternehmen überwiegen. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Berlin, sah hingegen in der Übertragung der hohen Kosten zur Anschaffung der technischen Infrastruktur einen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Berufsausübung von Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied aber nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsache und Verfassungsmäßigkeit wird am 15. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und zeitnah darüber berichten.

Tagged with:
Dez 04

Pitney Bows hat über 100 Unternehmen in Baden Württemberg über deren Meinung zu rechtsverbindlicher E-Mail Kommunikation befragt.

Dabei wurden dem De-Mail Projekt durchaus gute Erfolgschancen zugesprochen. 70% würden das System nutzen, wenn es dem klassischen Brief gleichgestellt wäre.

Jedoch bleibt die Mehrheit der Befragten skeptisch gegenüber der Datensicherheit (82 %). Noch kritischer sehen die Befragten (99 %) die Tatsache, dass ein De-Mail Zugang nicht für alle Personen gewährleistet werden kann bzw. nicht jede Person einen Zugang haben muss. Dementsprechend wird es auch weiterhin nötig sein, parallel auch die klassische Brief-Korrespondenz beizubehalten. Laut der Befragten kann daher eine schnelle Marktdurchdringung nicht erreicht werden. Sollte De-Mail kostenpflichtig sein, glauben außerdem 67 %, dass Verbraucher das System eher nicht nutzen würden.

Es bleiben also weiterhin viele Unklarheiten, die De-Mail im Rahmen einer Vertriebsoffensive aus dem Weg räumen muss: es ist immer noch nicht bekannt, welche Kosten für die Nutzung des Systems entstehen werden. Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Rechtsverbindlichkeit erst möglich machen, noch nicht geschaffen worden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Deutsche Post ein eigenes System auf den Markt bringen möchte, so dass sich De-Mail nicht nur etablieren, sondern auch gegen die Deutsche Post durchsetzen muss.
Zu guter Letzt muss bei der Bevölkerung deutlich werden, dass die Daten, die über De-Mail versendet und empfangen werden, in sicheren Händen sind.

Sicherlich keine leichte Aufgabe.

Ähnliche Beiträge:

Tagged with:
preload preload preload