Jan 29

Forscher an der Universität Berkeley haben eine Technik entwickelt, mit der sie, laut eigenen Angaben, sämtliche Spam-Mails, die von so genannten Botnetzen versendet wurden, herausfiltern können. Unter einem Botnetz versteht man ein Netz gekarperter Rechner, die ferngesteuert ohne Wissen des Inhabers dazu herangezogen werden, massenhaft Spam-Mails zu versenden. Botnetz-Spam wird von Filtern oft nicht erkannt und ist daher ein beliebtes Mittel unter Spammern.

Bei der neuartigen Technik werden die Spammer mit ihren eigenen Waffen geschlagen. Denn die Forscher nutzen ähnliche Tricks, die Spammer auch beim Umgehen von Spam-Filtern nutzen. Die Forscher fanden heraus, dass Spammer bestimmte Vorlagen für Botnetzte heranziehen. Diese Vorlagen sorgen dafür, dass die versendeten Nachrichten stets geringfügig verändert sind und so durch die Spam-Filter gelangen. Die Forscher analysierten die Änderungen in den Nachrichten und konnten somit auf die Vorlagen schließen. E-Mails, die dann Merkmale dieser Vorlagen beinhalteten, kamen auf diese Weise nicht mehr durch den Spam-Filter. Die Technik soll außerdem dafür sorgen, dass irrtümlich als Spam deklarierte E-Mails der Vergangenheit angehören.

Derzeit ist die Technik noch sehr langsam und kann daher noch nicht als wirksamer Anti-Spamschutz eingesetzt werden. Um die oben genannten Botnetz-Vorlagen zu analysieren, benötigt die Technik derzeit noch 10 Minuten. Eine weitere Hürde sei die Masse an Botnetzen, die erkannt werden müssten, so die Forscher. Dies ist noch viel zu langsam, um heutige ausgeklügelte Spam-Attacken in den Griff zu bekommen.
Gleichwohl, die Hoffnung besteht, sich in naher Zukunft nicht mehr mit lästigen Spam-Mails plagen zu müssen.

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Jan 22

Derzeit werden Google Anzeigen unter Google Mail nur im Kontext der aktuell geöffneten E-Mail eingeblendet. Laut Googlewatchblog wird diese Funktion erweitert. Bald werden sich die Google Anzeigen auch auf die Inhalte der restlichen E-Mails beziehen. Google begründet diesen Schritt mit der mangelnden Relevanz von Google Anzeigen für einzelne E-Mails. So werden bei E-Mails mit z.B. Geburtstagsglückwünschen selten nützliche bzw. keine Anzeigen eingeblendet. Der Nutzen für den User würde sich, laut Google, erheblich erhöhen, wenn sich die Anzeigen auf die komplette Inbox beziehen.

Google hebt dabei besonders hervor, dass die Auslieferung der Anzeigen vollkommen automatisch abläuft und kein Mitarbeiter oder Werbekunde auf die Inhalte der E-Mails zugreifen kann.

Automatismus hin oder her, die Frage ist doch: Möchte man überhaupt, dass etwas oder jemand auf Inhalte privater E-Mails zugreift.

Glücklicherweise kann man die Werbeeinblendungen auch deaktivieren. Dazu benötigt man man lediglich das Firefox Plugin AdBlock Plus, welches man auf http://adblockplus.org/de findet. Anschließend fügt man in den Einstellungen des Plugins folgende 4 Filterreglen hinzu:

mail.google.com#div(class=u5)
mail.google.com#div(class=nH u8)
mail.google.com#div(class=u9)
mail.google.com#div(class=vb)

Dies hindert Google wahrscheinlich nicht, die E-Mails „automatisch“ zu durchleuchten, aber zumindest bekommt man die Anzeigen dann nicht mehr zu sehen.

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Jan 15

Die Deutsche Post rüstet sich für die Zukunft und kommt im Frühjahr mit einem neuen Geschäftskonzept auf den Markt, um den Umsatzrückgängen der letzten Jahre entgegen zu wirken. Dabei soll es in Zukunft möglich sein, Briefe per E-Mail in Auftrag zu geben. Die Post druckt die Schriftstücke anschließend aus und der Postbote bringt diese zu dem gewünschten Empfänger. Da auch der Absender anhand seiner Postadresse identifizierbar ist, soll Spam somit vermieden werden. Neben der bequemen Versandart soll auf diese Weise besonders die Zustellzeit verkürzt werden. Insbesondere Briefe, die ins Ausland verschickt werden, erreichen auf diese Weise schneller ihr Ziel.

Die Bundesnetzagentur muss den Preisantrag der Post noch genehmigen. Laut diesem Antrag soll ein derartiger Brief für 46 Cent angeboten werden. Dies ist günstiger als der klassische Versand eines Standardbriefes, da die Post die Briefe Digital entgegen nimmt und somit Kosten spart. Kompakt- und Großbrief sollen über den virtuellen Weg 73 Cent bzw. 1,45 € kosten. Einschreiben sollen ebenfalls möglich sein. Preise für den Versand von mehr als 50 Briefen muss sich die Post nicht genehmigen lassen.

Zielgruppe dieses Projekts sind vorerst Banken, Behörden oder aber auch Versicherungen.

Dieses Projekt soll den Weg ebnen für ein weiteres großes Vorhaben, welches die Post in diesem Jahr noch realisieren möchte: sichere und rechtsverbindliche E-Mail Kommunikation zu ermöglichen. Dabei muss sich jeder Teilnehmer mit seinem Ausweis identifizieren. Die Verbindung von E-Mail Client und Mailserver sind stets verschlüsselt und der Absender wird durch die digitale Signatur eindeutig identifiziert. Die Preise für diesen Dienst stehen bis dato noch nicht fest. Das Thema wurde bereits mehrmals auf diesem Blog behandelt:

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Dez 09

Nachdem ich mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung berichtet hatte (E-Mail Vorratsdatenspeicherung: Status Quo, Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 1), Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 2)), gibt es nun neue juristische Entscheidungen.

Telekommunikationsunternehmen sind demnach weiterhin verpflichtet, Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufzubewahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab somit den Beschwerden der Bundesnetzagentur statt. Damit wurde auch die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, bei der Telekommunikationsunternehmen noch Recht erhielten. Dies bedeutet, dass Telekommunikationsunternehmen die Kosten für die technische Infrastruktur zur Erfassung der Verbindungsdaten selbst tragen. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Nachteile einer Nichtausübung und den daraus resultierenden Konsequenzen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung den finanziellen Nachteilen der Telekommunikationsunternehmen überwiegen. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Berlin, sah hingegen in der Übertragung der hohen Kosten zur Anschaffung der technischen Infrastruktur einen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Berufsausübung von Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied aber nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsache und Verfassungsmäßigkeit wird am 15. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und zeitnah darüber berichten.

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Dez 04

Pitney Bows hat über 100 Unternehmen in Baden Württemberg über deren Meinung zu rechtsverbindlicher E-Mail Kommunikation befragt.

Dabei wurden dem De-Mail Projekt durchaus gute Erfolgschancen zugesprochen. 70% würden das System nutzen, wenn es dem klassischen Brief gleichgestellt wäre.

Jedoch bleibt die Mehrheit der Befragten skeptisch gegenüber der Datensicherheit (82 %). Noch kritischer sehen die Befragten (99 %) die Tatsache, dass ein De-Mail Zugang nicht für alle Personen gewährleistet werden kann bzw. nicht jede Person einen Zugang haben muss. Dementsprechend wird es auch weiterhin nötig sein, parallel auch die klassische Brief-Korrespondenz beizubehalten. Laut der Befragten kann daher eine schnelle Marktdurchdringung nicht erreicht werden. Sollte De-Mail kostenpflichtig sein, glauben außerdem 67 %, dass Verbraucher das System eher nicht nutzen würden.

Es bleiben also weiterhin viele Unklarheiten, die De-Mail im Rahmen einer Vertriebsoffensive aus dem Weg räumen muss: es ist immer noch nicht bekannt, welche Kosten für die Nutzung des Systems entstehen werden. Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die die Rechtsverbindlichkeit erst möglich machen, noch nicht geschaffen worden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Deutsche Post ein eigenes System auf den Markt bringen möchte, so dass sich De-Mail nicht nur etablieren, sondern auch gegen die Deutsche Post durchsetzen muss.
Zu guter Letzt muss bei der Bevölkerung deutlich werden, dass die Daten, die über De-Mail versendet und empfangen werden, in sicheren Händen sind.

Sicherlich keine leichte Aufgabe.

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