Jan 22

Derzeit werden Google Anzeigen unter Google Mail nur im Kontext der aktuell geöffneten E-Mail eingeblendet. Laut Googlewatchblog wird diese Funktion erweitert. Bald werden sich die Google Anzeigen auch auf die Inhalte der restlichen E-Mails beziehen. Google begründet diesen Schritt mit der mangelnden Relevanz von Google Anzeigen für einzelne E-Mails. So werden bei E-Mails mit z.B. Geburtstagsglückwünschen selten nützliche bzw. keine Anzeigen eingeblendet. Der Nutzen für den User würde sich, laut Google, erheblich erhöhen, wenn sich die Anzeigen auf die komplette Inbox beziehen.

Google hebt dabei besonders hervor, dass die Auslieferung der Anzeigen vollkommen automatisch abläuft und kein Mitarbeiter oder Werbekunde auf die Inhalte der E-Mails zugreifen kann.

Automatismus hin oder her, die Frage ist doch: Möchte man überhaupt, dass etwas oder jemand auf Inhalte privater E-Mails zugreift.

Glücklicherweise kann man die Werbeeinblendungen auch deaktivieren. Dazu benötigt man man lediglich das Firefox Plugin AdBlock Plus, welches man auf http://adblockplus.org/de findet. Anschließend fügt man in den Einstellungen des Plugins folgende 4 Filterreglen hinzu:

mail.google.com#div(class=u5)
mail.google.com#div(class=nH u8)
mail.google.com#div(class=u9)
mail.google.com#div(class=vb)

Dies hindert Google wahrscheinlich nicht, die E-Mails „automatisch“ zu durchleuchten, aber zumindest bekommt man die Anzeigen dann nicht mehr zu sehen.

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Jan 15

Die Deutsche Post rüstet sich für die Zukunft und kommt im Frühjahr mit einem neuen Geschäftskonzept auf den Markt, um den Umsatzrückgängen der letzten Jahre entgegen zu wirken. Dabei soll es in Zukunft möglich sein, Briefe per E-Mail in Auftrag zu geben. Die Post druckt die Schriftstücke anschließend aus und der Postbote bringt diese zu dem gewünschten Empfänger. Da auch der Absender anhand seiner Postadresse identifizierbar ist, soll Spam somit vermieden werden. Neben der bequemen Versandart soll auf diese Weise besonders die Zustellzeit verkürzt werden. Insbesondere Briefe, die ins Ausland verschickt werden, erreichen auf diese Weise schneller ihr Ziel.

Die Bundesnetzagentur muss den Preisantrag der Post noch genehmigen. Laut diesem Antrag soll ein derartiger Brief für 46 Cent angeboten werden. Dies ist günstiger als der klassische Versand eines Standardbriefes, da die Post die Briefe Digital entgegen nimmt und somit Kosten spart. Kompakt- und Großbrief sollen über den virtuellen Weg 73 Cent bzw. 1,45 € kosten. Einschreiben sollen ebenfalls möglich sein. Preise für den Versand von mehr als 50 Briefen muss sich die Post nicht genehmigen lassen.

Zielgruppe dieses Projekts sind vorerst Banken, Behörden oder aber auch Versicherungen.

Dieses Projekt soll den Weg ebnen für ein weiteres großes Vorhaben, welches die Post in diesem Jahr noch realisieren möchte: sichere und rechtsverbindliche E-Mail Kommunikation zu ermöglichen. Dabei muss sich jeder Teilnehmer mit seinem Ausweis identifizieren. Die Verbindung von E-Mail Client und Mailserver sind stets verschlüsselt und der Absender wird durch die digitale Signatur eindeutig identifiziert. Die Preise für diesen Dienst stehen bis dato noch nicht fest. Das Thema wurde bereits mehrmals auf diesem Blog behandelt:

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Dez 09

Nachdem ich mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung berichtet hatte (E-Mail Vorratsdatenspeicherung: Status Quo, Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 1), Vorratsdatenspeicherung gleich Überwachungsstaat? (Teil 2)), gibt es nun neue juristische Entscheidungen.

Telekommunikationsunternehmen sind demnach weiterhin verpflichtet, Verbindungsdaten für 6 Monate anlassunabhängig aufzubewahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und gab somit den Beschwerden der Bundesnetzagentur statt. Damit wurde auch die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, bei der Telekommunikationsunternehmen noch Recht erhielten. Dies bedeutet, dass Telekommunikationsunternehmen die Kosten für die technische Infrastruktur zur Erfassung der Verbindungsdaten selbst tragen. Die Richter waren davon überzeugt, dass die Nachteile einer Nichtausübung und den daraus resultierenden Konsequenzen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung den finanziellen Nachteilen der Telekommunikationsunternehmen überwiegen. Die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Berlin, sah hingegen in der Übertragung der hohen Kosten zur Anschaffung der technischen Infrastruktur einen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Berufsausübung von Unternehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied aber nicht über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Die Vorratsdatenspeicherung in der Hauptsache und Verfassungsmäßigkeit wird am 15. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und zeitnah darüber berichten.

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Nov 02

Bild 7Für all diejenigen, die es es ohne Twitter nicht aushalten und gerne von unterwegs Tweets versenden möchten, gibt es nun Twitter Mail. Man muss lediglich unter twittermail.com seine Twitter-Benutzerdaten eingeben und schon bekommt man eine individuelle E-Mail Adresse. An diese Adresse sendet man nun Nachrichten, die dann in einem weiteren Schritt an Twitter weitergeleitet und somit veröffentlicht werden. Dennoch ist man an die 140-Zeichen Beschränkung gebunden. Wer also ein höheres Mitteilungsbedürfnis hat, bekommt dann bei seinem Tweet ein „Read More“-Link eingefügt.

Darüberhinaus kann im Betreff festgelegt werden, wann ein Tweet veröffentlicht werden soll. Schreibt man also im Betreff „20 Uhr“, wird der Tweet auch erst um 20 Uhr geposted. Nützliches Feature wie ich finde.

Twittermail.com ist nicht nur für das Zwitschern von unterwegs geeignet, sondern auch für Büroangestellte, die aus Firmengründen Seiten wie Twitter nicht besuchen dürfen.

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